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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.09.1981 - 14 A 65/80   

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https://dejure.org/1981,23031
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.09.1981 - 14 A 65/80 (https://dejure.org/1981,23031)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.1981 - 14 A 65/80 (https://dejure.org/1981,23031)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 1981 - 14 A 65/80 (https://dejure.org/1981,23031)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91

    Kanalbaubeitragspflicht; Landwirtschaftliche Hofstelle; Unbeplanter Innenbereich

    Diese Überlegung wird auch durch den Gesichtspunkt der Einmaligkeit des Beitrags unterstrichen: ändert sich die Bebauung eines an eine gemeindliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücks, für das bereits ein Kanalbaubeitrag entrichtet worden ist, begründet dies allein keine neue Beitragspflicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 17.9.1991 - 14 A 65/80 - KStZ 83, 231).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

    Der Vorteil besteht in der Erhöhung des Gebrauchswertes eines Grundstücks (so schon OVG Lüneburg, Urt. v. 17.09.1981 - 14 A 65/80 -, KStZ 1983, 231, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 12.01.1978 - III A 145/76 -, n.v.; vgl. auch Urt. des Senats vom 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, KStZ 1992, 157, 158, = Die Gemeinde 1992, 322, 323, und Urt. des Senats v. 16.12.1992 - 2 L 236/91 -, n.v.), so daß bei der Maßstabsfindung für Anschlußbeiträge von diesem Ansatz her auf den Umfang der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung abgestellt werden müßte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 55/93

    Grundstücksfläche; Vollgeschoßmaßstab; Vollgeschoß; Anschlußbeitrag; Innenbereich

    Eine Bemessung der Anschlußbeiträge nach dem Maß der tatsächlichen baulichen Nutzung im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht ist insbesondere schon deshalb nicht hinzunehmen, weil der Anschlußbeitrag eine einmalige Abgabenpflicht auslöst, die mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme des durch die Einrichtung gewährten Vorteils sogleich in der vollen Höhe nach Maßgabe der gebotenen Vorteilslage entsteht, und Nachveranlagungen auch dann ausgeschlossen sind, wenn sich die baulichen Verhältnisse auf dem Grundstück später ändern sollten (OVG Lüneburg, Urt. v. 17.09.1981 - 14 A 65/80 -, Die Gemeinde SH 1982, 259; 31.10.1985 - 3 A 152/83 -, NST-N 1986, 84, Beschl. d. Senats v. 01.06.1993 - 2 M 60/92 -).
  • VG Hannover, 14.01.2022 - 1 A 1273/20

    Abwasserbeitrag; Anschlusskanal; Hofstelle; Kanalbaubeitrag; Nachverdichtung

    Für den Fall der Entrichtung von Kanalanschlussgebühren (Kanalbaugebühren) nach altem Recht hat das das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits 1981 entschieden, dass allein die Änderung der Bebauung eines an eine gemeindliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücks ohne Änderung der gemeindlichen Anlage keine Beitragspflicht begründet (Urt. v. 17.09.1981 - 14 A 65/80 -, KStZ 1983, S. 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1998 - 15 A 1054/98

    Erweiterungen der Beitragspflicht auf ein Hintergelände ohne zusätzliche

    Die zitierten Entscheidungen, OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. September 1981 - 14 A 65/80 -, KStZ 1983, 231; VGH Hessen, Urteil vom 8. Juni 1978 - V OE 1/77 -, HSGZ 1979, 27, geben für den vom Kläger aufgestellten Rechtssatz, "daß bei einer späteren, die Tiefenbegrenzung überschreitenden Bebauung keine Nachveranlagung der zusätzlichen Flächen möglich ist", von dem angeblich abgewichen worden sein soll, nichts her.
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